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Der größte Vorteil Bulgariens ist sein Steuersystem. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 % und ist damit einer der niedrigsten in Europa. Zum Vergleich: Irland besteuert mit 12,5 %, das Vereinigte Königreich mit 19 % und Frankreich mit 25 %.
Aber das ist noch nicht alles: Die Einkommensteuer für natürliche Personen beträgt ebenfalls 10 %, ein Pauschalsteuersatz (Flat Tax), der die Steuerverwaltung enorm vereinfacht.
Das bedeutet, dass ein Geschäftsführer sowohl sein Unternehmen als auch seine persönliche Vergütung optimieren kann, ohne mit einem komplexen progressiven Steuertarif jonglieren zu müssen.
Bulgarien ist keine isolierte Steuerease: Das Land ist seit 2007 Mitglied der Europäischen Union. Dies bietet mehrere Vorteile:
Eine in Bulgarien gegründete Auslandsgesellschaft genießt daher eine weitaus höhere Glaubwürdigkeit als ein Unternehmen mit Sitz in einer exotischen Jurisdiktion außerhalb der EU.
Die gebräuchlichste Form ist die OOD (Druzhestvo s Ogranichena Otgovornost), das Äquivalent zur GmbH.
Diese Strukturen sind einfach zu gründen, mit einem oft symbolischen Mindeststammkapital (2 Lew, was etwa 1 € entspricht).
Neben der steuerlichen Situation bietet Bulgarien praktische Vorteile:
Bulgarien
Irland
Vereinigtes Königreich (LTD)
Frankreich
Auch wenn Bulgarien steuerlich attraktiv ist, stellt es keine Universallösung dar.
Wie bei einer LTD oder einer LLP bleibt der Schlüssel zum Erfolg Glaubwürdigkeit und Transparenz.
Bulgarien ist eine wettbewerbsfähige, einfache und steuerlich vorteilhafte europäische Jurisdiktion. Mit einer Besteuerung von 10 % auf Unternehmen und Einkommen zieht das Land immer mehr Unternehmer an, die einen klaren, konformen und anerkannten rechtlichen Rahmen suchen.
Der richtige Ansatz besteht darin, Bulgarien als strategisches Instrument zu nutzen:
Bei service-societe.com begleiten wir unsere Kunden bei der Gründung und Verwaltung ihrer bulgarischen Gesellschaft, von der Registrierung über die Kontoeröffnung bis hin zur Mehrwertsteuer und Buchhaltung.