Der Begriff „Offshore“ bedeutet schlichtweg, dass ein Unternehmen im Ausland ansässig ist, bezogen auf das Wohnsitzland des Geschäftsführers. Die Gründung einer LTD in England, einer LLC in den USA oder einer Gesellschaft in Bulgarien gilt bereits als Offshore.
Die Verwirrung rührt oft daher, dass manche „Offshore“ immer noch mit undurchsichtigen Rechtsordnungen assoziieren. Heutzutage ist der Trend jedoch eindeutig: Unternehmer wählen konforme und anerkannte Länder, in denen die Optimierung auf Transparenz basiert.
Die Gründung eines Unternehmens in Europa (Frankreich, Deutschland, Niederlande, Bulgarien, Irland …) sorgt für eine gesteigerte Glaubwürdigkeit. Die Europäische Union regelt die steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die Handhabung der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer und garantiert eine bessere Anerkennung bei Banken und Investoren.
Beispiel: Eine Gesellschaft in Bulgarien profitiert von einem Steuersatz von 10 % und entspricht dabei voll und ganz den europäischen Standards.
Schließlich umfasst die Auslandsgesellschaft auch Strukturen außerhalb Europas: LTD im Vereinigten Königreich, US-amerikanische LLC, Gesellschaft in Hongkong … Diese Rechtsordnungen bleiben sehr attraktiv, insbesondere für digitale Unternehmer.
Die Wahl zwischen einem europäischen oder einem außereuropäischen Unternehmen hängt ab von:
Ob es sich um eine Offshore-Gesellschaft, ein europäisches oder ein außereuropäisches Unternehmen handelt – der Schlüssel liegt in der Übereinstimmung zwischen Ihren Zielen und der gewählten Rechtsordnung.
Der logische nächste Schritt nach der Unternehmensgründung besteht darin, an Folgendes zu denken: