Das Reverse-Charge-Verfahren ist ein Mechanismus, der die Doppelbesteuerung zwischen zwei Unternehmen vermeidet, die in verschiedenen Ländern der Europäischen Union ansässig sind.
Wenn ein Unternehmen A einem Unternehmen B in einem anderen Mitgliedstaat eine Rechnung stellt, wird die Mehrwertsteuer mit 0 % berechnet. Der Käufer (Unternehmen B) muss dann das Reverse-Charge-Verfahren anwenden, d. h. die Mehrwertsteuer selbst erklären und an seine Steuerbehörde abführen.
Dieser Mechanismus ist obligatorisch, sobald beide Unternehmen über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen.
Nehmen wir ein einfaches Beispiel:
Dieses System gilt auch für Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Beratung, IT und B2B-E-Commerce.
Ist der Kunde hingegen eine Privatperson (B2C), muss die Mehrwertsteuer zum Steuersatz des Verbrauchslandes erhoben werden. Hier kommt der OSS-Einheitsladen ins Spiel, den wir im Artikel über die Mehrwertsteuer in Europa und international ausführlich behandelt haben.
Das Reverse-Charge-Verfahren bietet mehrere Vorteile:
Dies ist ein großer Vorteil für europäische Unternehmen, insbesondere für ein Unternehmen in Bulgarien, das seinen europäischen Kunden Rechnungen stellt, oder für eine englische LTD, die trotz des Brexit in Europa tätig bleibt.
Um vom Reverse-Charge-Verfahren profitieren zu können, muss das Unternehmen:
Die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer und das Reverse-Charge-Verfahren sind unverzichtbare Mechanismen für jedes Unternehmen, das in Europa tätig ist.
Was Sie sich merken sollten:
Bei service-societe.com begleiten wir unsere Kunden bei der Erlangung ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der Verwaltung ihrer Verpflichtungen und der Strukturierung ihrer internationalen Tätigkeit.