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Firmengründung in Ungarn

Ungarn zieht dank seiner extrem wettbewerbsfähigen Besteuerung immer mehr Europäer und internationale Akteure an.
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Firmengründung in Ungarn

*Offizielle Eintragungsgebühren und staatliche Steuern inbegriffen

Warum eine Firma in Ungarn gründen?

 

Ungarn vereint mehrere in Europa einzigartige Vorteile:

 

  • Niedrigste Körperschaftsteuer der EU: nur 9 %.
  • Standard-MwSt. von 27 %: die höchste in Europa, mit der Möglichkeit, schnell eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten.
  • Hauptrechtsform: Kft (Korlátolt Felelősségű Társaság), entspricht der deutschen GmbH.
  • Mindeststammkapital: 3 Mio. HUF (≈ 8.000 €), einzuzahlen bei der Registrierung.
  • Schnelle Abwicklung: Firmengründung in 5 bis 10 Werktagen.
  • Geringere Lohnkosten und Sozialabgaben im Vergleich zu Westeuropa.
  • Strategische Lage: am Knotenpunkt Mitteleuropas, mit direktem Zugang zu den EU-Märkten.
  • Transparenter europäischer Rahmen: glaubwürdige und konforme Gerichtsbarkeit, fernab von undurchsichtigen Offshore-Gesellschaften.

Unser Rundum-sorglos-Service

 

Mit Service-Societe.com ist die Gründung Ihrer ungarischen Firma einfach und sicher:

Gesellschaftsgründung

  • Erstellung und Hinterlegung der Satzung.
  • Namensreservierung im Handelsregister.
  • Zuteilung der Steuernummer und, falls erforderlich, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Stammkapital

  • Gesetzliches Mindestkapital: 3 Mio. HUF (≈ 8.000 €).
  • Einlage in bar oder als Sacheinlage möglich.
  • Einzahlung auf ein temporäres Bankkonto während der Gründung.

Offizielle Eintragung

  • Elektronische Eintragung beim ungarischen Handelsgericht.
  • Ausstellung der Registrierungsbescheinigung und der Steuernummer.

Bankvermittlung

  • Lokale Banken: OTP Bank, Erste Bank Ungarn, K&H Bank.
  • Internationale Banken: HSBC.
  • Fintechs: Revolut Business, Wise.

Compliance und Buchhaltung

  • Steuer- und Umsatzsteuererklärungen (27 %).
  • Buchführung nach ungarischen Standards.
  • Buchhaltung durch unsere französischsprachigen Partner in Ungarn.

Zusatzleistungen für Ihre ungarische Firma

 

  • Ready Made Company (bereits gegründete Firmen).
  • Administrative Unterstützung und Sekretariatsservice.
  • Buchhaltungsdienste, angepasst an Ihren MwSt.-Status und das Transaktionsvolumen.
  • Schaffung wirtschaftlicher Substanz (sustancia económica) : Domizilierung, Büros, Mitarbeiter.
  • Grenzüberschreitende TUP: Übertragung einer französischen Gesellschaft auf eine ungarische Gesellschaft.

Die Vorteile von Service-Societe.com

 

 

  • Verfahren zu 100 % online.
  • Reaktionsschneller französischsprachiger Support (6 Tage/Woche).
  • Premium-Bankeinführungen (OTP, HSBC, Revolut).
  • Grenzüberschreitende Expertise (Kft, Holdings, TUP).
  • Transparenz: ausschließlich legale und konforme europäische Gesellschaften.

Internationale Zusatzlösungen

 

 

  • Vorratsgesellschaften (società estere già pronte).
  • Holdings in Ungarn oder anderen europäischen Rechtsordnungen (Niederlande, Irland, Malta).
  • Grenzüberschreitende TUP zur Umstrukturierung oder Verlagerung einer Tätigkeit.
  • Premium-Bankeinführungen.

Zusammenfassung

 

Eine Firma in Ungarn mit Service-Societe.com zu gründen bedeutet:

 

  • Von einer Körperschaftsteuer von 9 % profitieren, der niedrigsten in Europa,
  • Von einer schnellen Registrierung profitieren (5 bis 10 Werktage),
  • Eine glaubwürdige Firma mit erschwinglichem Kapital gründen (≈ 8.000 €),
  • Eine anerkannte und respektierte europäische Gesellschaft erhalten,
  • Von Anfang bis Ende von französischsprachigen Experten begleitet werden.

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Offizielle Eintragungsgebühren und staatliche Steuern inbegriffen

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Häufig gestellte Fragen

Welches Kapital und welche Rechtsform für eine Firmengründung in Ungarn wählen?

Die Standardform ist die Kft (Korlátolt Felelősségű Társaság), das funktionale Äquivalent zur deutschen GmbH (Haftung beschränkt auf die Einlagen).

Das Wichtigste im Überblick:

Gesetzliches Mindeststammkapital: 3.000.000 HUF (≈ 7.500–8.200 € je nach Wechselkurs).

Das Kapital wird mit 3 Mio. HUF gezeichnet, aber nicht der gesamte Betrag muss sofort eingezahlt werden: Ein Teil kann bei der Gründung eingezahlt werden, der Rest innerhalb der in der Satzung vorgesehenen gesetzlichen Frist (in der Regel 1 Jahr).

Einzelgesellschafter möglich, auch zu 100 % Gebietsfremde.

Geeignet für: E-Commerce, IT, Consulting, Logistik, Holding, Import/Export und B2B-Dienstleistungen.

Warum diese Kapitalhöhe?
Der Schwellenwert von 3 Mio. HUF ist im ungarischen Gesellschaftsrecht (Ptk – ungarisches Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt.

Flèche FAQ

Was sind die tatsächlichen Fristen und Schritte zur Registrierung einer ungarischen Kft?

Praktische Frist: 5 bis 10 Werktage bei elektronischer Registrierung, sofern die Unterlagen vollständig sind.

Wichtige Schritte (chronologische Reihenfolge):

Namensreservierung im Gesellschaftsregister (Cégbíróság).

Erstellung der Satzung durch einen ungarischen Anwalt.

Einzahlung des Kapitals (temporäres Konto).

Elektronische Einreichung beim Handelsgericht (Cégbíróság).

Zuteilung der Registernummer (Cégjegyzékszám) und der Steuernummer (adószám).

MwSt.-Aktivierung, falls beantragt.

Was die Frist verlängern kann:

KYC/AML-Prüfungen der wirtschaftlich Berechtigten,

Bankwahl,

Art der Tätigkeit (reguliert oder nicht).

Flèche FAQ

Welche Steuern gelten für eine ungarische Firma (Körperschaftsteuer + MwSt.)?

Körperschaftsteuer (TAO / CIT)

Satz: 9 % — der niedrigste in der Europäischen Union.

Anwendbar auf die steuerpflichtigen Gewinne ungarischer ansässiger Unternehmen.

Ungarische MwSt. (ÁFA)

Normalsatz: 27 % (der höchste in der EU).

Möglichkeit, eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VIES) für EU-B2B-Geschäfte, E-Commerce, Import/Export zu erhalten.

Wichtiger Hinweis:
Ein niedriger Körperschaftsteuersatz entbindet weder von der lokalen Buchführung noch vom Nachweis der Substanz, wenn die Finanzverwaltung oder Banken dies verlangen (insbesondere für die EU-MwSt.).

Flèche FAQ

Kann man eine ungarische Firma zu 100 % aus der Ferne gründen und ein Bankkonto eröffnen?

Ja, für die Gründung.

Die Gründung kann vollständig aus der Ferne über einen per Vollmacht beauftragten ungarischen Anwalt erfolgen.

Für die Registrierung selbst ist rechtlich keine physische Anwesenheit erforderlich.

Für die Bank (entscheidender Punkt):

Die Kontoeröffnung hängt immer von KYC/AML und dem Profil des wirtschaftlich Berechtigten ab.

Lokale Banken (OTP, Erste, K&H) und einige internationale Banken akzeptieren nicht ansässige Aktionäre im Einzelfall.

Fintechs (Revolut Business, Wise) sind oft schneller, wenden aber ebenfalls strenge Kontrollen an.

Zur „wirtschaftlichen Substanz“:

Keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für alle Kft,

Aber in der Praxis ist es oft notwendig, reale Anzeichen für eine Tätigkeit in Ungarn nachzuweisen, um die EU-MwSt. + Bankkonten zu erhalten und zu behalten:

Geschäftsadresse/Domizilierung,

lokaler Dienstleistungsvertrag,

tatsächliche Geschäftsführung oder in einigen Fällen ein lokaler Mitarbeiter.

Flèche FAQ
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