Ungarn vereint mehrere in Europa einzigartige Vorteile:
Mit Service-Societe.com ist die Gründung Ihrer ungarischen Firma einfach und sicher:
Gesellschaftsgründung
Stammkapital
Offizielle Eintragung
Bankvermittlung
Compliance und Buchhaltung
Eine Firma in Ungarn mit Service-Societe.com zu gründen bedeutet:
2 990,00 €
Netto *590,00 €Netto
EntdeckenDie Standardform ist die Kft (Korlátolt Felelősségű Társaság), das funktionale Äquivalent zur deutschen GmbH (Haftung beschränkt auf die Einlagen).
Das Wichtigste im Überblick:
Gesetzliches Mindeststammkapital: 3.000.000 HUF (≈ 7.500–8.200 € je nach Wechselkurs).
Das Kapital wird mit 3 Mio. HUF gezeichnet, aber nicht der gesamte Betrag muss sofort eingezahlt werden: Ein Teil kann bei der Gründung eingezahlt werden, der Rest innerhalb der in der Satzung vorgesehenen gesetzlichen Frist (in der Regel 1 Jahr).
Einzelgesellschafter möglich, auch zu 100 % Gebietsfremde.
Geeignet für: E-Commerce, IT, Consulting, Logistik, Holding, Import/Export und B2B-Dienstleistungen.
Warum diese Kapitalhöhe?
Der Schwellenwert von 3 Mio. HUF ist im ungarischen Gesellschaftsrecht (Ptk – ungarisches Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt.
Praktische Frist: 5 bis 10 Werktage bei elektronischer Registrierung, sofern die Unterlagen vollständig sind.
Wichtige Schritte (chronologische Reihenfolge):
Namensreservierung im Gesellschaftsregister (Cégbíróság).
Erstellung der Satzung durch einen ungarischen Anwalt.
Einzahlung des Kapitals (temporäres Konto).
Elektronische Einreichung beim Handelsgericht (Cégbíróság).
Zuteilung der Registernummer (Cégjegyzékszám) und der Steuernummer (adószám).
MwSt.-Aktivierung, falls beantragt.
Was die Frist verlängern kann:
KYC/AML-Prüfungen der wirtschaftlich Berechtigten,
Bankwahl,
Art der Tätigkeit (reguliert oder nicht).
Körperschaftsteuer (TAO / CIT)
Satz: 9 % — der niedrigste in der Europäischen Union.
Anwendbar auf die steuerpflichtigen Gewinne ungarischer ansässiger Unternehmen.
Ungarische MwSt. (ÁFA)
Normalsatz: 27 % (der höchste in der EU).
Möglichkeit, eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VIES) für EU-B2B-Geschäfte, E-Commerce, Import/Export zu erhalten.
Wichtiger Hinweis:
Ein niedriger Körperschaftsteuersatz entbindet weder von der lokalen Buchführung noch vom Nachweis der Substanz, wenn die Finanzverwaltung oder Banken dies verlangen (insbesondere für die EU-MwSt.).
Ja, für die Gründung.
Die Gründung kann vollständig aus der Ferne über einen per Vollmacht beauftragten ungarischen Anwalt erfolgen.
Für die Registrierung selbst ist rechtlich keine physische Anwesenheit erforderlich.
Für die Bank (entscheidender Punkt):
Die Kontoeröffnung hängt immer von KYC/AML und dem Profil des wirtschaftlich Berechtigten ab.
Lokale Banken (OTP, Erste, K&H) und einige internationale Banken akzeptieren nicht ansässige Aktionäre im Einzelfall.
Fintechs (Revolut Business, Wise) sind oft schneller, wenden aber ebenfalls strenge Kontrollen an.
Zur „wirtschaftlichen Substanz“:
Keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für alle Kft,
Aber in der Praxis ist es oft notwendig, reale Anzeichen für eine Tätigkeit in Ungarn nachzuweisen, um die EU-MwSt. + Bankkonten zu erhalten und zu behalten:
Geschäftsadresse/Domizilierung,
lokaler Dienstleistungsvertrag,
tatsächliche Geschäftsführung oder in einigen Fällen ein lokaler Mitarbeiter.