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Gesellschaftsgründung in Spanien

Spanien ist ein Standort mit dynamischem Markt und wettbewerbsfähiger Besteuerung.
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Gesellschaftsgründung in Spanien

*Offizielle Eintragungsgebühren und staatliche Steuern inbegriffen

Warum eine Gesellschaft in Spanien gründen?

 

Die Gründung einer Gesellschaft in Spanien bietet zahlreiche Vorteile:

 

  • Wettbewerbsfähige Besteuerung: Körperschaftsteuer von 25 % im Standardtarif und 15 % für neue Unternehmen während der ersten beiden gewinnbringenden Geschäftsjahre.
  • Zugängliche Rechtsform: Die SL (Sociedad Limitada), das Äquivalent zur GmbH, ist die am häufigsten genutzte Form.
  • Reduziertes Mindeststammkapital: nur 3.000 € für eine SL, wovon ein Teil bei Gründung eingezahlt werden kann.
  • Innergemeinschaftliche USt (IVA): schnelle Vergabe einer europäischen USt-Nummer für E-Commerce, Consulting oder Import-Export.
  • Dynamischer Markt: Spanien ist der viertgrößte Markt der EU mit starker Ausrichtung auf Lateinamerika.
  • Strategische Lage: Tor zu Europa, Nordafrika und dem spanischsprachigen Amerika.

Unser Rundum-sorglos-Service

 

Mit Service-Societe.com begleiten wir Sie bei jedem Schritt der Gründung Ihrer spanischen Gesellschaft:

 

Gesellschaftsgründung

  • Erstellung und Hinterlegung der Satzung.
  • Namensreservierung beim Registro Mercantil.
  • Vergabe der Steueridentifikationsnummer (NIF).

Stammkapital

  • Mindestens 3.000 € für eine SL.
  • Einzahlung auf ein temporäres Bankkonto.

Offizielle Eintragung

  • Eintragung im spanischen Handelsregister.
  • Erhalt der CIF (Steuernummer der Gesellschaft).

Bankvermittlung

  • Premium-Partner: HSBC, Santander, BBVA, CaixaBank.
  • Fintechs: Revolut Business, Wise, N26.

Compliance und Buchhaltung

  • Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung.
  • IVA-Erklärungen (spanische USt) und Körperschaftsteuer.
  • Buchhaltung durch frankophone Partnerexperten in Spanien.

Zusatzleistungen für Ihre spanische Gesellschaft

 

  • Ready Made Company (bereits gegründete Firmen).
  • Verwaltungs- und Sekretariatsservice: Anrufverwaltung, Post, Kundenbetreuung.
  • Buchhaltungsleistungen: angepasst an Ihr Geschäftsvolumen und Ihre USt-Pflichten.
  • Wirtschaftliche Substanz (sustancia económica): Geschäftssitz, Büros und lokales Personal.
  • Grenzüberschreitende Verschmelzung: Möglichkeit zur Übertragung von Vermögenswerten einer französischen Gesellschaft auf eine spanische Gesellschaft.

Die Vorteile von Service-Societe.com

 

  • Verfahren zu 100 % online.
  • Reaktiver frankophoner Support 6 Tage/Woche.
  • Premium-Bankvermittlungen (HSBC, Santander, BBVA, Revolut).
  • Grenzüberschreitende Expertise (SL, Holdings, Verschmelzungen).
  • Transparenz: ausschließlich legale und konforme europäische Gesellschaften.

Internationale Zusatzlösungen

  • Sofort einsatzbereite Gesellschaften (società estere già pronte).
  • Holdings in Spanien, Malta, Niederlande, Irland.
  • Grenzüberschreitende Verschmelzung zur Umstrukturierung oder Verlagerung einer Tätigkeit.
  • Hochwertige Bankvermittlungen.

Zusammenfassung

 

Eine Gesellschaft in Spanien mit Service-Societe.com zu gründen bedeutet:

  • Zugang zu einer glaubwürdigen und dynamischen europäischen Jurisdiktion,
  • Profitieren von wettbewerbsfähiger Besteuerung (KSt 25 %, 15 % für neue Gesellschaften),
  • Schnelle Eintragung, 100 % online,
  • Premium-Bankvermittlungen und umfassende frankophone Begleitung.

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" Un grand merci pour votre patience envers nous " - 24/05/2025
Raphaël Seroussi
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Häufig gestellte Fragen

Welches Kapital und welche Rechtsform für die Gründung einer Gesellschaft in Spanien wählen?

Für die Mehrheit ausländischer Unternehmer ist die Sociedad Limitada (SL) die relevanteste Form.

Geprüfte Kernpunkte:

Gesetzliches Mindestkapital: 3.000 € für eine SL, wovon ein Teil bei Gründung eingezahlt werden kann.

Die SL ist das funktionale Äquivalent zur französischen SARL: Haftung beschränkt auf Einlagen.

Sie eignet sich besonders für Freelancer, E-Commerce, Consulting, Holding, Import-Export und Startups.

Die SL ermöglicht: Einzelgeschäftsführung oder Kollegialorgan, Einzelgesellschafter möglich und 100 % ausländische Beteiligung zulässig.

👉 Warum dieser Betrag?
Die Schwelle von 3.000 € ist durch die Ley de Sociedades de Capital (spanisches Gesellschaftsrecht) festgelegt.

Flèche FAQ

Welche tatsächlichen Fristen und Schritte gelten für die Eintragung einer spanischen Gesellschaft?

In der Praxis sind 1 bis 2 Wochen üblich, wenn die Unterlagen vollständig sind – die Fristen können jedoch je nach Notar und zuständigem Registro Mercantil variieren.

Typische Schritte (chronologische Reihenfolge):

Namensreservierung beim Registro Mercantil Central.

Eröffnung eines temporären Bankkontos für die Kapitaleinzahlung.

Unterzeichnung der Satzung vor dem Notar.

Erhalt der vorläufigen und dann endgültigen NIF.

Eintragung im provinziellen Registro Mercantil.

Vergabe der endgültigen CIF/NIF der Gesellschaft.

👉 Was die Fristen beeinflusst:

Schnelligkeit des Notars,

KYC-Unterlagen der Gesellschafter,

Gewählte Bank,

Provinz der Eintragung.

Flèche FAQ

Welche Besteuerung gilt für eine spanische SL (KSt + USt)?

Körperschaftsteuer (KSt)

Standardsatz: 25 %.

Ermäßigter Satz: 15 % während der ersten beiden gewinnbringenden Geschäftsjahre für neue Gesellschaften (Fördermaßnahme für Unternehmensgründungen).

Spanische USt (IVA)

Normalsatz: 21 %.

Mögliche Vergabe einer innergemeinschaftlichen USt-Nummer (VIES) für E-Commerce, B2B-Dienstleistungen EU, Import/Export.

👉 Wichtiger Hinweis:
Der ermäßigte Satz von 15 % gilt nur, wenn die Gesellschaft tatsächlich neu und gewinnbringend ist – er gilt nicht für bereits bestehende Gesellschaften oder übernommene Strukturen ohne vorherige Tätigkeit.

Flèche FAQ

Kann man eine spanische Gesellschaft zu 100 % aus der Ferne gründen und ein Bankkonto eröffnen?

Ja – die Eintragung kann vollständig aus der Ferne mit einem lokalen Bevollmächtigten (wie Service-Societe.com) durchgeführt werden.

Zur Gründung:

Keine physische Anwesenheit erforderlich, wenn eine notarielle Vollmacht vorliegt.

Unterzeichnung der Urkunden durch spanischen Notar über Ihren Vertreter.

Zur Bank:

Die Kontoeröffnung hängt immer von KYC/AML und dem Profil des wirtschaftlich Berechtigten ab.

In der Praxis akzeptieren spanische und internationale Banken ausländische Anträge (unter Bedingungen).

Fintechs (z. B. digitale Geschäftskonten) können schneller sein, verlangen aber ebenfalls strikte Compliance.

Zur „wirtschaftlichen Substanz“:

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Substanzpflicht für alle SL in Spanien.

In der Praxis verlangen jedoch:

Banken,

Und die Steuerbehörde für die innergemeinschaftliche USt,
oft tatsächliche Nachweise einer Tätigkeit in Spanien (Geschäftssitz, lokale Rechnungsstellung, Dienstleistungsvertrag, ggf. Arbeitnehmer).

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