Die Gründung einer Gesellschaft in Spanien bietet zahlreiche Vorteile:
Mit Service-Societe.com begleiten wir Sie bei jedem Schritt der Gründung Ihrer spanischen Gesellschaft:
Gesellschaftsgründung
Stammkapital
Offizielle Eintragung
Bankvermittlung
Compliance und Buchhaltung
Eine Gesellschaft in Spanien mit Service-Societe.com zu gründen bedeutet:
2 990,00 €
Netto *590,00 €Netto
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Für die Mehrheit ausländischer Unternehmer ist die Sociedad Limitada (SL) die relevanteste Form.
Geprüfte Kernpunkte:
Gesetzliches Mindestkapital: 3.000 € für eine SL, wovon ein Teil bei Gründung eingezahlt werden kann.
Die SL ist das funktionale Äquivalent zur französischen SARL: Haftung beschränkt auf Einlagen.
Sie eignet sich besonders für Freelancer, E-Commerce, Consulting, Holding, Import-Export und Startups.
Die SL ermöglicht: Einzelgeschäftsführung oder Kollegialorgan, Einzelgesellschafter möglich und 100 % ausländische Beteiligung zulässig.
👉 Warum dieser Betrag?
Die Schwelle von 3.000 € ist durch die Ley de Sociedades de Capital (spanisches Gesellschaftsrecht) festgelegt.
In der Praxis sind 1 bis 2 Wochen üblich, wenn die Unterlagen vollständig sind – die Fristen können jedoch je nach Notar und zuständigem Registro Mercantil variieren.
Typische Schritte (chronologische Reihenfolge):
Namensreservierung beim Registro Mercantil Central.
Eröffnung eines temporären Bankkontos für die Kapitaleinzahlung.
Unterzeichnung der Satzung vor dem Notar.
Erhalt der vorläufigen und dann endgültigen NIF.
Eintragung im provinziellen Registro Mercantil.
Vergabe der endgültigen CIF/NIF der Gesellschaft.
👉 Was die Fristen beeinflusst:
Schnelligkeit des Notars,
KYC-Unterlagen der Gesellschafter,
Gewählte Bank,
Provinz der Eintragung.
Körperschaftsteuer (KSt)
Standardsatz: 25 %.
Ermäßigter Satz: 15 % während der ersten beiden gewinnbringenden Geschäftsjahre für neue Gesellschaften (Fördermaßnahme für Unternehmensgründungen).
Spanische USt (IVA)
Normalsatz: 21 %.
Mögliche Vergabe einer innergemeinschaftlichen USt-Nummer (VIES) für E-Commerce, B2B-Dienstleistungen EU, Import/Export.
👉 Wichtiger Hinweis:
Der ermäßigte Satz von 15 % gilt nur, wenn die Gesellschaft tatsächlich neu und gewinnbringend ist – er gilt nicht für bereits bestehende Gesellschaften oder übernommene Strukturen ohne vorherige Tätigkeit.
Ja – die Eintragung kann vollständig aus der Ferne mit einem lokalen Bevollmächtigten (wie Service-Societe.com) durchgeführt werden.
Zur Gründung:
Keine physische Anwesenheit erforderlich, wenn eine notarielle Vollmacht vorliegt.
Unterzeichnung der Urkunden durch spanischen Notar über Ihren Vertreter.
Zur Bank:
Die Kontoeröffnung hängt immer von KYC/AML und dem Profil des wirtschaftlich Berechtigten ab.
In der Praxis akzeptieren spanische und internationale Banken ausländische Anträge (unter Bedingungen).
Fintechs (z. B. digitale Geschäftskonten) können schneller sein, verlangen aber ebenfalls strikte Compliance.
Zur „wirtschaftlichen Substanz“:
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Substanzpflicht für alle SL in Spanien.
In der Praxis verlangen jedoch:
Banken,
Und die Steuerbehörde für die innergemeinschaftliche USt,
oft tatsächliche Nachweise einer Tätigkeit in Spanien (Geschäftssitz, lokale Rechnungsstellung, Dienstleistungsvertrag, ggf. Arbeitnehmer).