Beratung zur Rahmenplanung (ohne Steuer- oder Rechtsberatung)
Gründung & Registrierung
Stammkapital & Governance
Bankeinführung (EU-IBAN)
Compliance & Verwaltung
Für die Glaubwürdigkeit bei Banken/PSPs und die Einhaltung der Mehrwertsteuer muss Ihr Unternehmen tatsächlich existieren
2 990,00 €
Netto *590,00 €Netto
EntdeckenDie Standardform ist die UAB (Uždaroji akcinė bendrovė), funktional vergleichbar mit der deutschen GmbH: Haftungsbeschränkung auf die Einlagen und flexible Governance.
Überprüfbare Regeln:
Gesetzliches Mindestkapital: 2.500 € (oder Euro-Äquivalent).
Mindestens 25 % des Kapitals müssen bei Gründung eingezahlt werden; der Rest kann später gemäß der Satzung eingezahlt werden.
1 oder mehrere Gesellschafter möglich, 100 % Nichtansässige erlaubt.
Nicht ansässige Geschäftsführung möglich (keine allgemeine Pflicht für einen ansässigen Direktor).
👉 Diese Struktur wird besonders genutzt für: E-Commerce/Amazon FBA, SaaS, Consulting, Import-Export, EU-Tochtergesellschaften und operative Holdings.
Richtzeit: 5 bis 10 Tage, je nach Vollständigkeit der Unterlagen und gewählten Optionen (Notariat/Vollmachten).
Wichtige Schritte:
Reservierung des Namens (JAR-5) beim Register der juristischen Personen (mehrere Monate gültig).
Erstellung der Satzung und Gründungsdokumente.
Einzahlung von mindestens 25 % des Kapitals auf ein temporäres Konto.
Elektronische Einreichung beim Registrų centras (JAR) und Erhalt der Registrierungsnummer.
Zuteilung der Steuernummer und, falls beantragt, der EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (PVM/VIES).
Was die Dauer verlängern kann:
KYC/AML-Prüfungen der wirtschaftlich Berechtigten,
sensible oder regulierte Tätigkeit,
bankseitige Anforderungen im Zusammenhang mit der IBAN-Einführung.
Körperschaftsteuer (CIT / Pelno mokestis)
16 % seit 2025 (zuvor 15 %).
Ein reduzierter Satz von 7 % ist für kleine Unternehmen möglich, die bestimmte Kriterien bezüglich Mitarbeiterzahl und Umsatz (unter 300.000 €/Jahr) erfüllen.
Litauische Mehrwertsteuer (PVM)
Standardsatz: 21 %.
Reduzierte Sätze: 9 % und 5 % für bestimmte Tätigkeiten.
Mögliche Zuteilung einer innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VIES) für B2B-Geschäfte in der EU, E-Commerce und Import/Export.
MwSt-Registrierungsschwelle:
45.000 € für Ansässige;
Keine Schwelle für Nichtansässige (Registrierung erforderlich ab dem ersten Euro steuerpflichtiger Umsätze in Litauen).
Laufende europäische Diskussionen über eine Angleichung an 60.000 € bis 2026 (Projekt, zum Zeitpunkt der letzten offiziellen Veröffentlichungen noch nicht in Kraft).
Ja, für die Gründung.
Die Registrierung kann vollständig remote über Vollmachten/Notariat und elektronische Einreichungen erfolgen.
Es ist keine physische Präsenz zur Gründung der UAB gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Bank (praktisch entscheidender Punkt):
Service-Societe.com vermittelt Bankkontakte zu lokalen/EU-Banken oder Fintechs (z.B. Revolut Business, Wise, SEB/Swedbank je nach Profil).
Die Eröffnung hängt immer von KYC/AML und dem Geschäftsmodell des Kunden ab – ein Ergebnis kann vertraglich nicht garantiert werden.
Zur wirtschaftlichen Substanz (praktisch unerlässlich)
Auch wenn das Gesetz keine „universelle Mindestsubstanz“ für alle UABs vorsieht, verlangen Banken und die Mehrwertsteuerverwaltung häufig tatsächliche Anzeichen für Geschäftstätigkeit in Litauen, insbesondere:
Geschäftsadresse/Domizilierung,
dokumentierte effektive Geschäftsführung,
kohärente Verträge und Rechnungsstellung,
je nach Tätigkeit: Büros oder interne/externe Ressourcen.
Diese Substanz reduziert das Risiko von Bankablehnungen, PSP-Blockaden (Stripe, Marktplätze) und Mehrwertsteueranfechtungen erheblich.