Steuerlich in einem Land ansässig zu sein bedeutet, dass Sie dort für die Besteuerung als domiziliert gelten. Konkret ist dieses Land für die Besteuerung Ihrer weltweiten Einkünfte (Gehälter, Dividenden, Kapitalgewinne…) zuständig.
Die Schwierigkeit entsteht, wenn mehrere Länder Anspruch auf Ihre Steuerresidenz erheben können, zum Beispiel wenn Sie zwischen zwei Gerichtsbarkeiten leben oder wenn Sie ein Unternehmen außerhalb Ihres gewöhnlichen Wohnsitzlandes gründen.
Nach französischem Recht gelten Sie als steuerlich ansässig, wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Auch wenn Sie eine LTD in England oder eine Gesellschaft in Bulgarien gründen, bleiben Sie französischer Steuerinländer, wenn Ihre Familie und Ihre Haupteinkünfte in Frankreich sind.
Wenn ein Steuerpflichtiger als in zwei verschiedenen Ländern ansässig betrachtet werden kann, helfen bilaterale Steuerabkommen bei der Klärung. Sie folgen einer Hierarchie:
Diese Abkommen vermeiden die Doppelbesteuerung, funktionieren aber nur, wenn Ihre Erklärungen kohärent und transparent sind.
Die Steuerresidenz wirkt sich direkt auf Ihre strategischen Entscheidungen aus:
Viele Unternehmer glauben, dass sie durch die Gründung einer Offshore-Gesellschaft automatisch der französischen Besteuerung entgehen. In Wirklichkeit werden die repatriierten Gewinne in Frankreich besteuert, wenn die Steuerresidenz in Frankreich bleibt, und die Gesellschaft kann neu qualifiziert werden.
Beispiel: Ein in Paris ansässiger Berater gründet eine LLP im Vereinigten Königreich ohne britische Kunden. Werden seine Einkünfte von Frankreich aus bezogen und verwaltet, wird die Steuerverwaltung diese Gesellschaft in Frankreich als steuerpflichtig betrachten.
Die Steuerresidenz ist ein Schlüsselkonzept, das kein internationaler Unternehmer ignorieren sollte. Sie bestimmt, wo Ihre Einkünfte besteuert werden, und sichert Ihr Projekt gegenüber den Behörden ab.
In der Praxis:
Bei service-societe.com helfen wir unseren Kunden, ihre Situation zu analysieren, ihre Besteuerung zu optimieren und die für ihr Projekt geeignete Gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Steuerresidenz zu wählen.